Wer darf flaggen?
Jeder Bundesbürger darf die Bundeslandes – oder Stadtflagge verwenden. jedoch keine Dienstflaggen. Diese sind ausschließlich den Behörden zugänglich.
Die Bundesflagge repräsentiert hohe politische Einheit und ihr gebührt ein hohes Maß an Achtung und Ehrerbietung. Ebenso verhält sich das mit jeder anderen Nationalflagge.
Zeitraum der Beflaggung.
Beim Militär heißt es bei Sonnenaufgang „gehisst“ und bei Sonnenuntergang „eingeholt“.
Drapierung.
Es ist strickt verboten die Bundes- oder die Bundesdienstflagge als Beiwerk zum Schmücken eines Podiums oder zum drapieren des Sprecherpultes zu verwenden. Die Bundes-Dienst-Flagge wird in diesem Falle hinter dem Sprechen oder rechts hiervon aufgestellt.
Die Bundesfarben sind schwarz – rot – gold und dürfen nicht im Zusammenhang eines Verbandes oder Vereines oder eines Firmenemblems verwendet werden.
Wann wird geflaggt?
1.) Neujahrstag 1. Jan.
2.) Tag d. Gedenkens a. d. Opfer d. Nationalsozi. 27. Jan.
3.) Tag d. Arbeit 1. Mai
4.) Verkündung d. Grundgesetzes 23. Mai
5.) Aufstand i. d. DDR 17. Juni (alt - Tag d. deut. Einheit)
6.) Deut. Widerstandbewegung 20. Juli
7.) Tag d. deut. Einheit 3. Okt.
8.) Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
9.) Regionale Anlässe, wie Heimattag, Wahlen usw.
Besondere Anlässe:
a.) bei Staatsbesuch von Regierungschefs
b.) bei Besuch von ausländischen Wirtschaftsverbänden
c.) bei Staats- und Landestrauer, sowie bei örtlichen Trauerfällen
d.) Bei Messen und Ausstellungen
e.) Bei kirchlichen Festen
f.) Bei örtlichen Festen und Jubiläen
g.) Bei internationalen Sportveranstaltungen
Grundregelung von Fahnenordnung:
Über die bestehende Flaggenordnung herrscht zum Teil, selbst bei Behörden, noch eine gewisse Unklarheit, deshalb nachfolgend die hauptsachlichsten, Sie interessierenden Bestimmungen im Auszug:
Zu flaggen ist an aufrecht stehenden Masten, nur soweit dies nicht möglich ist, können waagerecht- oder schräg stehende Fahnenstöcke verwendet werden.
Der Bundesdienstflagge, der
Bundespostflagge oder der Bundesflagge gebührt, wenn daneben andere
zugelassene Flaggen gesetzt werden, die bevorzugte Stelle. Soll nur eine
andere Flagge gesetzt werden, so ist die Bundesdienstflagge, die
Bundespostflagge oder die Bundesflagge links und die andere rechts zu
setzen, von der Straße aus gesehen. Sollten mehrere andere Flaggen gesetzt
werden, so gilt folgende Reihefolge:
Ausländische Flaggen von links nach rechts in alphabetischer Reihenfolge,
anschließend Bundesdienstflagge, Bundespostflagge oder Bundesflagge, sodann
Landesflaggen oder die eigene Firmenflagge.
Die Größe der Flaggen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Größe und Höhe der zu beflaggenden Gebäude stehen. Sind an einem Gebäude mehrere Flaggen gesetzt, so sollen diese gleich groß sein.
Sind die Flaggen am Volkstrauertag oder aus einem besonderen Anlass auf Halbmast zu setzen, so geschieht dies derart, dass die Flagge zuerst vorgehisst und anschießend auf halbmast gesetzt wird. Soweit Flaggen, die nicht auf halbmast gesetzt werden können, sowie Banner, Flatter- und Hängefahnen, sind mit einem Trauerflor zu versehen, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist.
Auf halbmast werden nur Flaggen gesetzt, die sich an einem senkrechten Mast befinden. Flaggen die an einem waagerechten oder schräg stehenden Mast am Haus befestigt sind, werden mit einem Trauerflor versehen, der am oberen Ende unterhalb der Spitze angebracht ist.
Vielen Dank für Ihr Interesse! (KontaktBlatt)
Das deutsche Fahnen Team
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